Arbeitsschutz
Psychische Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Abs. 3 ArbSchG: Rechtssicherheit schaffen. Arbeitgeberattraktivität stärken.
Wir unterstützt Sie dabei, Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Abs. 3 ArbSchG professionell, praxisnah und rechtssicher nachzukommen. Wir übernehmen die Projektverantwortung für Ihre gesamte, psychische Gefährdungsbeurteilung und arbeiten dabei mit eigenen Betriebspsychologen und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Was wir für Sie leisten
- Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach GDA-Leitlinie und DIN EN ISO 10075
- Einsatz geeigneter, praxiserprobter Erhebungsverfahren
- Ableitung konkreter, umsetzbarer Maßnahmen
- Dokumentation und Unterstützung bei der Wirkungskontrolle
Ihre Vorteile als Arbeitgeber
Rechtssicherheit & Transparenz
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
- Nachvollziehbare Dokumentation
- Sicherheit gegenüber Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern
Stärkung des Employer Brandings
- Sichtbares Engagement für mentale Gesundheit
- Signal an Mitarbeitende: „Wir kümmern uns“
- Attraktivität für neue Bewerberinnen und Bewerber
- Positive Wirkung auf Arbeitgeberbewertungen und Außenwahrnehmung
Mitarbeiterbindung & Leistungsfähigkeit
- Reduktion psychischer Fehlbelastungen
- Stärkung von Motivation und Arbeitszufriedenheit
- Unterstützung einer gesunden, leistungsfähigen Belegschaft
Eine professionelle Umsetzung psychischer Gefährdungsbeurteilung wird zunehmend als Qualitätsmerkmal moderner Arbeitgeber wahrgenommen, intern wie extern.
Warum Notruftraining.com?
- Spezialisierung auf Leitstellen, Sicherheitszentralen & Callcenter
- Übernahme der vollständigen Projektverantwortung
- Kombination aus psychologischer Expertise und Arbeitsschutz-Know-how
- Praxisnahe Ergebnisse statt theoretischer Standardlösungen
Erfüllen Sie nicht nur Ihre Pflicht und nutzen Sie die psychische Gefährdungsbeurteilung als Chance für Ihre Arbeitgebermarke.
